Im folgenden stellen wir die Eckpunkte des Gesetzentwurfes vor:
(Stand: 19.12.2007)
Freibeträge:
Empfänger Alt Neu
Ehegatte 307 000 € 500 000 €
Kinder 205 000 € 400 000 €
Enkelkinder 51 200 € 200 000 €
Steuerklasse 2 10 300 € 20 000 €
Steuerklasse 3 5 200 € 20 000 €
Steuersätze:
Steuerklasse 1 7% bis 75 000 €
11% bis 300 000 €
15% bis 600 000 €
19% bis 6 000 000 €, dann 23%, 27%, max 30%
Steuerklasse 2 und 3 30 % für Vermögen bis 13 Mio € Wert,
50% wenn übertragenes Vermögen größer
Unternehmen:
Freigrenze: 150 000 € (Wegfall des §13a ErbStG)
Begünstigung: 85% des Betriebsvermögens werden dann von der Erbschaftssteuer freigestellt, wenn das Unternehmen 15 Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme über 10 Jahre nicht 70% des Wertes vor Übertragung unterschreitet.
Nichtverwandte behalten Steuersatzvergünstigung nach §19a ErbStG.
Übergangsregelung:
Das neue Gesetz soll im ersten Halbjahr 2008 in Kraft treten und bei Erbfällen optional rückwirkend ab Januar 2007 angewandt werden können.
Bewertungsmethoden:
Mit dem Gesetzentwurf zur Erbschaftssteuer hat das Bundeskabinett auch einen Entwurf zum Bewertungsrecht verabschiedet.
der weitere Ablauf:
das Gesetz soll im Frühjahr 2008 verabschiedet werden, wobei beacbsichtigt ist, das Gestz rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft zu setzen.