Mitarbeiterinnen, die 18 Stunden und mehr arbeiten, haben einen monatlichen Ansprüch auf 20 €, wenn sie VL beziehen, ansonsten 56 €,
Angestellte, die weniger als 18 Stunden arbeiten, 10 € bzw. 28 €,
Azubis nach der Probezeit 20 € bzw. 38 €.
Die Helferinnen können die betriebliche Altersversorgung durch Arbeitnehmerbeiträge aus Lohnumwandlung aufstocken.
Wir entwickeln gerne mit Ihnen eine für Ihre Praxis passende Lösung.