Keine Nullverträge mehr beim Riestern: Fast unbemerkt wurden mit einer Gesetzesänderung die Riester-Regeln verändert. Das wirkt sich für viele Sparer aus.
Mit dem neuen Jahr gibt es wie üblich eine Vielzahl von Rechtsänderungen in verschiedenen Bereichen. Hier ein Überblick, damit Sie den Jahresanfang rechtlich auf dem neuesten Stand beginnen können.
Rechtsänderungen zum 1.1.2012: Was wird anders? [MHT, 748 KB]
Das Jahr 2011 neigt sich mit großen Schritten dem Ende, aber Besinnlichkeit und Geruhsamkeit stellt
sich an den Finanzmärkten noch lange nicht ein. Zu sehr hat uns die Schuldenkrise im Griff.
Deutschland steckt bereits jetzt in der Demografie-Falle. Konkrete Altersgruppen-Zahlen zeigen: In der privaten
Altersvorsorge muss dringend Gas gegeben werden.
Die Grunderwerbsteuer wird zum 1. Oktober 2011 von 3,5 auf 5 Prozent erhöht.
NRW erhöht Grunderwerbsteuer / Neuregelung gilt ab 1. Oktober 2011 [PDF, 89 KB]
Voraus denken - elementar versichern
Schützen Sie Ihr Gebäude / Ihren Betrieb vor Schäden aus Naturgefahren!
Durch die stetig ansteigende Lebenserwartung hat sich die Zahl der Unterbringungen in Alten- und Pflegeheimen drastisch erhöht. Die monatlichen Kosten für eine derartige Unterbringung belaufen sich durchschnittlich auf etwa 2.500,00 €. Zugleich verfügen immer mehr Senioren aber weder über ein ausreichendes Einkommen, ein ausreichendes Vermögen oder eine Pflegezusatzversicherung um die Kosten in den Pflegeeinrichtungen abzudecken. Vielen betagte Menschen bleibt daher nur der Weg in die Sozialhilfe.
Die Träger der Sozialhilfe versuchen dann regelmäßig, die Kinder der Pflegebedürftigen in Regress für ihre Leistungen zu nehmen.
Bundeskabinett beschliesst eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riesterrente
Das Bundeskabinett hat heute im Rahmen eines Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eine deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riester-Rente beschlossen.
Damit reagiert die Bundesregierung auf die in der Presse aufgekommenen Fälle, bei denen Riester-Sparer unwissentlich keinen Eigenbeitrag geleistet hatten und in denen dann die gezahlten Zulagen zurückgefordert wurden.
Diese können nun unbürokratisch eine Nachzahlung der Eigenbeiträge und damit Erhalt der Förderung bewirken.
Weitere erste Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMF.
Ein neues Gesetz ermöglicht es den bisher von der Versicherungspflicht befreiten Angehörigen berufsständischer Versorgungswerke oder auch den Beamten, sich freiwillig zu versichern.
Ihre Ansprüche auf Altersversorgung resultierten bisher aus einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken. Hierzu zählen beispielsweise die so genannten kammerfähigen freien Berufe wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und auch Staatsdiener. Sie alle haben jetzt die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Renteninformation im Internet:
Über die Internetseite von der Deutschen Renteversicherung (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de) können Versicherte, eine neue Renteninformationen Online anfordern. Dazu müssen Versicherte Ihre Versicherungsnummer eingeben und die gewünschte Information auswählen. Mit bestätigen der Anfrage, sendet die Deutsche Rentenversicherung die gewünschte Information schriftlich, an die bekannte Anschrift zu.