Das im Dezember 2008 im letzten Augenblick von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Reform der Erbschaftssteuer sieht folgende Freibeträge und Steuersätze vor. Vor allem für Erben in Steuerklasse 2 und 3 erhöhen sich die Steuersätze dramatisch.